Jedes Fahrzeug besitzt herstellerseitig ein zulässiges Gesamtgewicht, das im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dieses Gewicht beschreibt das maximal zulässige Fahrzeuggewicht inklusive der Zuladung und der Insassen. Zieht man das Leergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht ab, so erhält man die maximal zulässige Zuladung. Dieses Gewicht wird als Nutzlast bezeichnet und darf niemals überschritten werden.
Wird eine höhere Nutzlast benötigt, kann das zulässige Gesamtgewicht mit Hilfe einer Auflastung erhöht werden.
Wird eine höhere Nutzlast benötigt, kann das zulässige Gesamtgewicht mit Hilfe einer Auflastung erhöht werden.


